Einstellungsuntersuchung

Wir nehmen Einstellungsuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vor. Jugendliche Berufsanfänger dürfen nur dann ausgebildet oder beschäftigt werden, wenn ein Arzt ihnen bestätigt, dass er sie innerhalb der letzten 14 Monate untersucht hat. Die ärztliche Bescheinigung über diese Untersuchung müssen die Jugendlichen dem Ausbildungsbetrieb bzw. Arbeitgeber vorlegen. Dies ist notwendig für Jugendliche, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Verpflichtend sind eine Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung und eine Nachuntersuchung ein Jahr nach dem Beginn.

Neben der Prüfung des allgemeinen Gesundheitszustands stellen wir fest, ob durch die geplante Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung negativ beeinflusst werden könnte. Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.

Wir unterliegen hierbei der Schweigepflicht. Gegenüber dem Arbeitgeber dürfen wir keine Aussagen zu Diagnosen, Krankheitsverläufen etc. machen, wir nehmen nur eine Gesamtbeurteilung hinsichtlich „tauglich“, „bedingt tauglich“ und „nicht tauglich“ vor.

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Rosenheimer Landstraße 72 | 85521 Ottobrunn

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