Entwicklungs­diagnostik

Das Erkennen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen ist eine wichtige Aufgabe unserer Tätigkeit. Grenzsteine der Entwicklung sind definiert durch das Alter, in dem 90 – 95% aller Kinder eine bestimmte Fertigkeit erlangt haben. Werden diese Grenzsteine nicht zeitgerecht erreicht, spricht man von einer Entwicklungsverzögerung.

Störungen können im Bereich der motorischen Fertigkeiten, der geistigen Fähigkeiten und der Sprache auftreten. Die Beurteilung erfolgt routinemäßig bei den Vorsorgeterminen. Darüber hinaus ist die Überprüfung der Entwicklung bei entsprechendem Krankheitsverdacht immer möglich bzw. sie erfolgt als Verlaufskontrolle bei bereits bekannten Entwicklungsstörungen oder Behinderungen. Außerhalb der Leistungen bei den Vorsorgeuntersuchungen bieten wir eine Reihe von speziellen Tests bezüglich kognitiver und motorischer Entwicklung an.

Entwicklungsstörungen sollten früh erkannt und behandelt werden. So kann im Idealfall aus einer anfänglichen Verzögerung erst gar keine Entwicklungsstörung werden. Sollten Sie den Eindruck haben, dass sich Ihr Kind verzögert entwickelt, sollten Sie nicht warten und uns kontaktieren. Wir untersuchen Ihr Kind und beraten Sie zu gegebenenfalls zu Fördermaßnahmen, wie z.B. Sprachtherapie oder Frühförderung.

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