Schul- und Sportattest
Bei einer Krankheit dürfen Eltern ihre Kinder bis zum 18 Lebensjahr grundsätzlich in der Schule selbst entschuldigen. Laut Schulgesetz ist eine Vorstellung oder Attestierung durch einen Arzt nur bei längeren Erkrankungen oder bei wiederholtem Fehlen (Schulschwänzen) nötig. Sollte Ihre Schule auf einer Bescheinigung durch einen Arzt bestehen, müssen Sie Ihr Kind bei uns vorstellen. Die Schulbescheinigung ist keine Krankenkassenleistung und muss privat bezahlt werden.
Sport ist wichtig für die körperliche und seelische Entwicklung Ihres Kindes. Eine regelmäßige sportliche Aktivität kann aber auch Risiken mit sich bringen. Manche Sportvereine fordern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bei einer sportmedizinischen Untersuchung wird eine Eigen- und Familienanamnese sowie eine körperliche Untersuchung vorgenommen. Es können gegebenenfalls noch Spezialuntersuchungen erfolgen. Zum Schluss erfolgt ein zusammenfassendes Gespräch mit der Ärztin, und wir stellen Ihnen ein Attest zu den durchgeführten Untersuchungen bzw. der uneingeschränkten oder eingeschränkten Sporttauglichkeit aus. Die sportmedizinische Untersuchung muss nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und ist eine individuelle Gesundheitsleistung.